Die verwilderte Obstbaumplantage an der Lautertalstraße ist nicht mehr. Keine 2 Tage nach der Eskalation bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde der gesamte Bereich gerodet. Da die Mittel für die Erschließung im Haushalt unter „Mittelfristige Finanzplanung“ erst für 2025 vorgesehen sind, stellt sich zu Recht die Frage, ob diese mutwillige Zerstörung zum jetzigen Zeitpunkt wirklich notwendig war, oder ob es sich nicht vielmehr um eine reine Machtdemonstration eines fehlgeleiteten Bürgermeisters und einem Racheakt für die Unbeugsamkeit von SÖS handelt. Bäume fällen, um damit Fakten zu schaffen – was in Stuttgart funktioniert hat, kann für Salach doch nicht schlecht sein. Und so bleibt nur noch die Frage, wie viele falsche Entscheidungen man im Leben als sPD-Bürgermeister getroffen haben muss, um sich nun den Politikstil von Stefan Mappus als Vorbild zu nehmen.
Die letzten Ratssitzungen waren alles andere als gewöhnlich und die Berichterstattung der NWZ hierzu leider nur sehr lückenhaft und teils offenbar auch schlecht recherchiert. Aus diesem Grund möchte ich nachfolgend für alle verständlich erklären, worum es wirklich geht und was nun eigentlich genau vorgefallen ist:
1.) Der erste Anlauf
Nördlich und südlich der Lautertalstraße sind nach aktuellem Flächennutzungsplan Misch- und Gewerbegebiete von insgesamt 3,2 Hektar vorgesehen. Dafür müsste auch die alte Obstbaumplantage entlang der Eisenbahnschiene weichen. SÖS sieht Neubaugebiete am Ortsrand generell kritisch, möchte die Entscheidung darüber aber letztlich den Salacher:innen überlassen und beantragte deshalb im Oktober 2021 einen Bürgerentscheid durchzuführen. Da bis zu einem anderslautenden Urteil des Verwaltungsgerichts ein Einzelgemeinderat keine Punkte auf die Tagesordnung bringen kann, wurde dieser Antrag, zum jetzigen Stand, rechtmäßig abgewiesen.
2.) Die Haushaltsberatungen
Unberührt von der zuvor genannten Einschränkung sind u.a. auch die Haushaltsberatungen, zu denen SÖS daher im November erneut und diesmal rechtssicher den Antrag auf Bürgerentscheid eingebracht hat. Nachdem ein Kompromissvorschlag für eine Bürgerbeteiligung von BM Stipp in der ersten Dezembersitzung mit deutlichen Worten niedergeschlagen wurde, bestand GR Niess auf die Abstimmung seines Antrags. Obwohl er dazu verpflichtet war, verweigerte BM Stipp dies, denn wäre es zur Abstimmung gekommen, so wäre eine erneute Frist von 3 Monaten angelaufen, in der Salacher:innen mittels Unterschriftensammlung selbst einen Bürgerentscheid hätten initiieren können. Um dies zu verhindern, war Stipp offenbar auch jedes noch so unlautere Mittel recht.
3.) Eine Hinterlist
Warum weigerte sich SÖS-GR Niess beim Beschluss des Haushalts in der zweiten Dezembersitzung an der Abstimmung teilzunehmen, obwohl er den Haushalt ja auch einfach nur hätte ablehnen können? Und warum versuchte BM Stipp so verzweifelt, ihn einzuschüchtern und doch noch davon zu überzeugen, er sei verpflichtet, an der Abstimmung teilzunehmen? Der Grund ist in beiden Fällen der selbe, doch sogar langjährige Gemeinderät:innen dürften kaum von dieser juristischen Feinheit wissen – mit relativer Sicherheit kannte sie aber Salachs Bürgermeister Stipp, der ja selbst über einen juristischen Hintergrund verfügt. Wer nämlich an der Abstimmung zum Haushalt teilgenommen hat, ganz gleich ob mit einer JA-, einer NEIN-Stimme oder einer Enthaltung, akzeptiert die Rechtsmäßigkeit des Beschlusses und damit auch des Weges, wie dieser zustande gekommen ist. Die Abstimmung über einen SÖS-Haushaltsantrag zu verweigern, war höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Hätte GR Niess an der Abstimmung teilgenommen, gäbe es somit keinerlei juristische Handhabe mehr. Mit dieser Hinterlist des Juristen Stipp wollte dieser seinen zuvor absichtlich begangenen, potentiellen Rechtsbruch heilen und damit auch juristisch unangreifbar machen. Bedauerlicherweise fehlte der NWZ die Kompetenz oder der bloße Wille, um dieses Schmierentheater zu durchschauen.
4.) Ein schlechter Verlierer
Ob aus Rache für den politischen Gegenwind oder nur um zu zeigen, dass er die Macht dazu hat – die Bäume wurden gefällt und das ganz sicher nicht zur baldigen Erschließung des Gebiets. Der Plan war durchdacht, die Chancen standen gut für Stipp, doch SÖS ist ihm nicht in die Falle getappt und somit wird auch dieser erneute fragwürdige Vorgang entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Niemand steht über dem Gesetz, auch ein Salacher Bürgermeister nicht.
5.) Das Bürgerbegehren
Der Widerstand gegen die Bebauung hängt nicht allein an den Bäumen, vielmehr geht es um die Versiegelung einer weiteren grünen Wiese und den ausufernden Flächenfraß im gesamten Filstal. Ob mit oder ohne Antrag von SÖS, bevor das Gebiet erschlossen werden kann, braucht es in jedem Fall einen Beschluss im Gemeinderat und ab diesem Tag hat Salachs Bevölkerung 3 Monate lang Zeit, dem Bürgermeister, der Verwaltung und auch dem übrigen Gemeinderat zu zeigen, was sie wirklich möchte und ihr Recht auf direkte demokratische Teilhabe einzufordern!
SÖS wird bereit sein.