Beschlussantrag:
Die von der Verwaltung vorgesehene, bauliche Weiterentwicklung im Areal Lautertalstraße/ Ramsbergstraße muss zunächst durch einen Bürgerentscheid bestätigt werden. Die Salacher und Salacherinnen sollen mit je einer Frage über die 3 Bereiche (1) südlich der Lautertalstraße, (2) nördlich der Lautertalstraße und (3) östlich der Ramsbergstraße entscheiden. Vorhaben, die keine Mehrheit in der Bevölkerung finden, sind einzustellen.
Darstellung des Sachverhalts:
Täglich werden in Deutschland rund 50 Hektar Fläche „verbraucht“ (Stand 2019), dabei lag das von der Bundesregierung ursprünglich erklärte Ziel für 2020 bei maximal 30 Hektar pro Tag. Was aus wirtschaftlicher Perspektive, u.a. wegen der Standortsicherung, Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und natürlich auch den Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde nur logisch ist, muss aus Sicht des Umweltschutzes allerdings in Frage gestellt werden. Boden ist ein wertvolles Gut und eine knappe Ressource, mit der wir alle deshalb umso sparsamer umgehen sollten.
Weil das Bewusstsein der Menschen für ihre Umwelt in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, lässt sich die Mehrheit bei der Frage um neue Baugebiete nicht mehr so leicht verorten. Bestes Beispiel hierfür ist wohl das eindeutige Votum der Donzdorfer:innen gegen die Pläne von GR und Verwaltung im Fall des IKG „Lauter“. Damit wir bei unserem Vorhaben in Salach nun wirklich im Sinne der Mehrheit handeln, ist ein Bürgerentscheid unerlässlich. Die Teilhabe der Salacher:innen stärkt die Demokratie in ihrer reinsten Form.
Beschlussantrag:
Der öffentliche Teil von Gemeinderatssitzungen soll künftig als Audiospur aufgezeichnet und noch in derselben Woche ins Ratsinformationssystem hochgeladen werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Der Antrag für einen Podcast der GR-Sitzungen wird hiermit erneut gestellt. Vorbild ist weiterhin die Stadt Konstanz. Der letzte Antrag wurde vom GR auf Empfehlung unserer Verwaltung abgelehnt. Begründet wurde diese Empfehlung durch den hohen technischen Aufwand und den damit verbundenen Kosten. Zudem könnte im Gremium eine „spontane und offene Diskussion deutlich erschwert“ werden.
Trotz über eines Jahrzehnts Erfahrung mit dem Podcast wurden diese Mutmaßungen unserer Verwaltung ohne Rücksprache mit Konstanz angestellt. Eigene Nachforschungen haben zwischenzeitlich ergeben, dass der Podcast in Konstanz das Resultat eines Antrags der SPD für einen Livestream vor über 10 Jahren ist. Zwar war die Ersteinrichtung mit Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden, die Technik musste jedoch seither nicht überholt oder ausgetauscht werden. Es gibt weder einen ernstzunehmenden Mehraufwand für die dortige Verwaltung, noch ist eine Veränderung der Debattenkultur eingetreten.
Basierend auf diesen zusätzlichen Informationen wird erneut beantragt, den öffentlichen Teil der GR-Sitzungen im Ton aufzuzeichnen und als Podcast online zur Verfügung zu stellen. Wir bauen ein Quartier der Zukunft und treiben die Digitalisierung in unserer Gemeinde stetig aktiv voran, dann dürfen wir vor dem analogen, veralteten Konstrukt der Ratssitzung nicht Halt machen. Ein Podcast ist ein wichtiger Punkt barrierefreier (!) demokratischer Teilhabe, steigert immer die Reichweite gegenüber der physischen Sitzungspräsenz und wirkt zudem nicht anders als die normale, gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit.
Beschlussantrag:
Die Grundsteuer wird, entgegen der Planung der Gemeindeverwaltung, 2022 nicht erhöht.
Darstellung des Sachverhalts:
Die Coronapandemie hat viele Betriebe schwer getroffen und der damit verbundene Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen trifft in Folge auch viele Kommunen besonders hart. Salach ist den ansässigen Firmen zu Recht in dieser schwierigen Lage solidarisch entgegengekommen, aber es kann nicht sein, dass nun die Salacherinnen und Salacher dafür zahlen müssen. Viele Menschen haben durch die Pandemie ebenfalls finanzielle Einbußen hinnehmen müssen und eine Erhöhung der Grundsteuer ist letztlich auch eine Mieterhöhung durch die Hintertür und belastet vor allem geringe und mittlere Einkommen überdurchschnittlich stark.
Allein der Bund besitzt die erforderlichen Instrumente, um Krisengewinnler an der Finanzierung des Gemeinwohls angemessen zu beteiligen und die finanzielle Notlage der Kommunen zu beenden. In Salach muss bis dahin, sofern dieser Schritt wirklich unumgänglich ist, statt der Grundsteuererhöhung über eine leichte Erhöhung der Gewerbesteuer diskutiert werden.
Beschlussantrag:
Für Hunde aus Tierheimen und/oder Tötungsstationen aus dem In- und Ausland muss keine Hundesteuer mehr gezahlt werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Die Hundesteuer soll, so das häufigste Argument gegen deren Abschaffung, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet steuern und begrenzen. Ebenso kann sie daher genutzt werden, um Tierheimhunde und Tiere aus Tötungsstationen gegenüber Zuchthunden zu bevorzugen und diesen so zu einem neuen zu Hause zu verhelfen. Neben dem Tierwohl selbst können so auch die Tierheime entlastet und indirekt unterstützt werden.
Beschlussantrag:
Die Hundesteuer wird dahingehend vereinheitlicht, dass künftig nicht mehr zwischen Erst- oder Zweithund usw. unterschieden wird.
Darstellung des Sachverhalts:
Hunde sind Rudeltiere. Werden sie alleine gelassen, sind die Tiere einem massiven, psychischen Stress ausgesetzt. Eine Verdopplung der Steuer zwischen Erst- und Zweithund forciert jedoch meist genau dies. Aus Sicht des Tierwohls ist es besser, wenn gleichzeitig mindestens zwei Hunde im Haushalt leben.
Kleiner Denkanstoß: Man stelle sich die Entrüstung vor, würde man zur Regulierung der Anzahl von PKWs die Kfz-Steuer für Zweitwägen pro Haushalt ebenfalls verdoppeln.
Beschlussantrag:
Sämtliche Beutelspender an Hundetoiletten im Gebiet der Gemeinde Salach sind auf Plastikbeutel aus biologisch abbaubarem Kunststoff umzustellen.
Darstellung des Sachverhalts:
Die Umstellung der Beutel auf Papier und damit die vollständige Vermeidung von Plastikmüll ist leider nicht realisierbar. Um dennoch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und der Reduzierung von Plastikmüll zu leisten, sollen nur noch biologisch abbaubare Kunststoffe verwendet werden. Sollten die Tüten in die Umwelt gelangen und dort verbleiben, so kann sich das Polymer im Laufe der Zeit selbst abbauen. Für weitere Informationen kann Kontakt mit der Stadtverwaltung Göppingen aufgenommen werden, die hierzu bereits recherchiert hat.
Beschlussantrag:
Die Gemeindeverwaltung soll prüfen, ob im Winter auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen Kaffeesatz oder ggf. andere Alternativen zu Streusalz eingesetzt werden können.
Darstellung des Sachverhalts:
Jährlich werden im Durchschnitt rund 1,6 Millionen Tonnen Streusalz auf deutschen Straßen verbraucht und trotz Verbot streuen auch viele Privatpersonen jeden Winter erneut fleißig Salz auf Gehwege und in Hofeinfahren. Das Salz schädigt dabei nachweislich Pflanzen und Tiere, die es aufnehmen, sowie u.a. auch Pflastersteine oder Schuhe. Es gilt eine ökologischere und ggf. auch kostengünstigere Alternative zu finden. Mehrere Städte haben in den letzten Jahren hierbei Experimente mit Kaffeesatz gemacht, daher soll die Verwaltung prüfen, ob dieser Ansatz auch für Salach denkbar wäre.
Beschlussantrag:
Auf den Hauptverbindungen Wilhelm-, Haupt- sowie Eislinger und Hohenstaufenstraße soll die Geschwindigkeit zwischen 22 Uhr nachts und 6 Uhr morgens auf 30km/h begrenzt werden. Die rechtskonforme Vorgehensweise ist mit anderen Kommunen abzustimmen.
Darstellung des Sachverhalts:
Wie vielerorts bereits üblich soll auch in Salach nachts eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit gelten, um so sowohl den Schadstoffausstoß wie auch die Lärmbelästigung für alle Anwohner:innen in dieser Zeit deutlich zu reduzieren.
Es gilt zwar weiterhin, dass Tempolimits nur aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet werden können und eine pauschale Beschränkung nicht möglich ist, andererseits gibt es im Fils- und Lautertal bereits genügend Kommunen, die eine solche Beschränkung auch ohne erkennbare Gefahrenlage aufweisen. Genannt seien zum Beispiel Nenningen und Weißenstein. Zur weiteren Vorgehensweise sollte daher ggf. mit entsprechenden Kommunen Kontakt aufgenommen werden, um zu erfahren, wie diese hierbei agiert haben.
Beschlussantrag:
Die Gemeindeverwaltung soll veranlassen, dass in der Staufeneckstraße auf Höhe der Schule eine V85-Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird.
Darstellung des Sachverhalts:
Normale Geschwindigkeitsmessungen mit Radarfallen spiegeln nur selten die Realität wieder, da diese meist schnell gemeldet werden und den Autofahrer:innen somit bekannt sind. Häufig auftretende Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen sich so daher nicht ermitteln. Mit einer V85-Messung kann jedoch die Geschwindigkeitsverteilung erfasst werden, ohne das Messergebnis durch die Messung selbst zu verfälschen. Um objektiv festzustellen, ob in der Staufeneckstraße also tatsächlich vermehrt gerast wird, ist eine V85-Messung notwendig.
Beschlussantrag:
In der Staufeneckstraße auf Höhe der Schule soll zur Durchsetzung der 30er Zone eine stationäre Radarfalle installiert werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Sofern vorausgegangene Geschwindigkeitsmessungen eine signifikante Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in Anzahl oder Höhe ergeben haben, ist eine Maßnahme zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich. Die Aufstellung eines stationären Blitzers garantiert erwiesenermaßen die Einhaltung der maximal erlaubten 30 km/h.
Beschlussantrag:
Die Gemeindeverwaltung soll prüfen, ob eine Radweg-Markierung auf der Hauptstraße nahe der Kreuzung Friedrichstraße den Prozess des Einfädelns für Radfahrer:innen aus der Ortsmitte kommend verbessern kann.
Darstellung des Sachverhalts:
Die letzte kleine Verkehrsschau stellte fest, dass an der Kreuzung Friedrichstraße/Hauptstraße für Radfahrer:innen aus Richtung der Ortsmitte kein erhöhtes Gefahrenpotential bestehen würde und auch kein Unfallschwerpunkt vorläge. Neben der Option zur leichten Verlängerung der Absenkung des Bordsteins wurden keine weiteren Maßnahmen genannt. Dass hier wohl kein Unfallschwerpunkt vorliegt, darüber kann man sicher dankbar sein, allerdings dürfen auch nicht Ursache und Wirkung vertauscht werden, denn eine schlecht ausgebaute Kreuzung wird ggf. auch nur selten befahren. Geringe Unfallzahlen resultieren also möglicherweise vielmehr aus einer geringen Nutzung als aus einem niedrigen Gefahrenpotential.
Um den Radverkehr zu stärken und das Risiko für Radfahrer:innen an dieser Kreuzung zu minimieren, könnte bereits eine kurze, farbliche Fahrbahnmarkierung für einen Radweg, beginnend bei der Absenkung des Bordsteins bis kurz vor den Zebrastreifen, ausreichen, um den motorisierten Verkehr auf hier möglicherweise einfädelnde Fahrräder aufmerksam zu machen. Die Verwaltung wird gebeten, diesen konkreten Vorschlag daher näher zu prüfen.
Beschlussantrag:
Die Gemeindeverwaltung möge prüfen, ob im Waldstück östlich der Stauferlandhalle ein Trimm-dich-Pfad errichtet werden kann.
Darstellung des Sachverhalts:
Auf die positiven Effekte regelmäßiger körperlicher Betätigung muss nicht näher eingegangen werden. Ebenso unumstritten ist der positive Einfluss von einem Aufenthalt an der frischen Luft und besonders in Wäldern. Mit einem Trimm-dich-Pfad im Staufenecker Wald würden sich folglich beide Aspekte perfekt miteinander verbinden lassen.
Den Höhepunkt erreichten solche Rundkurse mit einfachen Turngeräten in den späten 1970er Jahren, doch mittlerweile sind kaum noch intakte Pfade vorhanden, dabei könnte ein Trimm-dich-Pfad Menschen jedes Alters (wieder) für mehr Sport begeistern und sollte im Waldgebiet nahe Salach ein solcher Fitnessparcour errichtet werden, stößt dies sicher auf sehr viel positive Resonanz von Seiten der Bürgerschaft.
Beschlussantrag:
Die Gemeindeverwaltung soll mit den Inhabern der Burg Staufeneck Kontakt aufnehmen und erörtern, ob auf dem Gelände ein oder mehrere Hinweistafeln zur Geschichte der Burg Staufeneck angebracht/aufgestellt werden können.
Darstellung des Sachverhalts:
In einem Gespräch mit dem Salacher Gemeindearchivar bestand Einigkeit darüber, dass auf dem Gelände der Burg Staufeneck selbst eigentlich nichts mehr an die Geschichte dieses Ortes erinnert, daher sollten zumindest einige Informationen vor Ort nachzulesen sein, um ein Gefühl für die historischen Mauern und Gebäude zu bekommen. Es ist klar, dass die Gemeinde keinerlei Ansprüche stellen kann und vollständig auf das Einverständnis der Inhaber der Burg Staufeneck angewiesen ist; andererseits ist die Gemeinde bei der Genehmigung von baulichen Veränderungen auch bereits mehrfach zu Kompromissen bereit gewesen, sodass diese kleine Bitte um Aufstellung einer oder mehrerer Hinweistafeln eigentlich nicht zu viel verlangt ist und daher zumindest diskutiert werden können sollte.