2022

Haushalt 2022

Rede

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindeverwaltung, 
werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, 
liebe Bürgerinnen und Bürger,

trotz aktuell wieder rasant ansteigender Inzidenzen und einer stark geschrumpften Anzahl an verfügbaren Intensivbetten ist es erforderlich, dass wir unseren Blick, mitten in einer Pandemie, einem noch viel größeren Problem zuwenden. Gerne würde ich sagen, einem neuen Problem, aber das ist es bedauerlicherweise nicht, denn alle wissen schon lange Bescheid und in regelmäßigen Abständen spricht man auch darüber, nur sind den schönen Worten bislang eben keine entscheidenden Maßnahmen gefolgt – oder wie Mojib Latif zum jüngsten Event in Glasgow sagte: „Wir dürfen ja nicht vergessen, das ist die 26. Weltklimakonferenz. Die sitzen seit über einem Vierteljahrhundert zusammen und haben wirklich nichts geschaffen.“

Nun wird man sich Anfang 2022 auch in Salach zusammensetzen und in einem Workshop diskutieren, wie unsere Kommune einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Doch im Gegensatz zur Weltklimakonferenz, und davon bin ich überzeugt, wird in Salach am Ende nicht nur das Wie, sondern auch das Wann gemeinsam konkret definiert worden sein. Zur Einhaltung des 1,5°C-Ziels des Pariser Klimaabkommens und ohne negative CO2-Emissionen einzuplanen, zu denen uns aktuell schlichtweg die anwendbare Technologie fehlt, ist eine Klimaneutralität bis 2030 unerlässlich. Dies muss das erklärte Ziel von Salach und zentraler Punkt der kommenden Bemühungen sein. SÖS erneuert daher auch die Forderung, dass wir gemeinsam im Rahmen des Workshops den Klimanotstand ausrufen und diesem Thema damit eine besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen, sowie dessen Dringlichkeit unterstreichen.

Natürlich kann Salach allein nicht den Klimakurs von Deutschland korrigieren und genauso wenig kann Deutschland allein den Klimawandel aufhalten, aber wenn alle einen Teil dazu beitragen, dann kann es der Menschheit vielleicht gelingen, die schlimmsten Folgen einer Klimakatastrophe doch noch abzuwenden. Vor dem Hintergrund des jahrzehntelangen Nichtstuns unserer scheidenden, selbsterklärten Klimakanzlerin sind die Aussichten jedoch düster. Klimaziel um Klimaziel haben bisherige Regierungen verfehlt und so unser aller wertvolle Zeit verspielt. Ob im Bund – und für dieses schlechte Wortspiel möchte ich mich bereits vorab entschuldigen – die Ampel für Klimaschutz künftig auf Grün steht, wird sich erst noch zeigen, aber das vielfach angepriesene Allheilmittel einer höheren CO2-Besteuererung ist mit Sicherheit nicht die Lösung, solange z.B. im ÖPNV keine wirklichen Alternativen geschaffen werden. 


Doch auch ohne Zutun der Grünen gehen die Energiepreise aktuell bereits durch die Decke und die Inflation nimmt immer weiter zu. Gleichzeitig hat die potentielle neue Regierung unter sPD-Kanzler Olaf ‚CumEx‘ Scholz nebst vielen anderen Punkten auch bereits den zentralen Inhalt sozialdemokratischer Politik über Bord geworfen: Umverteilung. Das heißt, die schwarze Null wird zur roten Null und aus Raider wurde Twix, sonst ändert sich nichts. Nun lässt sich auf kommunaler Ebene nur schlecht eine Vermögenssteuer umsetzen, aber wir im GR können sehr wohl verhindern, dass die Geringverdiener und die Mittelschicht noch stärker belastet werden. Ich sage es mit aller Deutlichkeit: Die Erhöhung der Grundsteuer ist praktisch auch eine Mieterhöhung durch die Hintertür und das lehnt SÖS ab! 

Natürlich war der coronabedingte Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen ein herber Schlag für die kommunalen Finanzen und natürlich war es richtig, den Betrieben in dieser schwierigen Lage finanziell Solidarität entgegenzubringen, aber es kann eben auch nicht sein, dass man jetzt dafür letztlich wieder die Bevölkerung zur Kasse bittet. Werte Genossinnen und Genossen der SPD-Fraktion, es ist ihre Pflicht, diesem Vorstoß der Verwaltung zu widersprechen – und wenn sie mir das heute Abend nicht glauben wollen, dann kramen sie morgen ihr altes Parteibuch raus und lesen nach, denn da sollte etwas ganz Ähnliches drinstehen.

Bleiben wir beim Thema Mieten, Wohnen und sozialer Wohnungsbau. Nachdem in den letzten Haushaltsberatungen aus dem gesamten Gemeinderat der Wunsch nach einer zeitnahen Verwertung des alten Gaswerks geäußert wurde, freut es uns sehr, dass dies nun bereits im neuen Haushaltsplan für 2022 berücksichtigt wird. Der Ausbau des Leerstandsmanagements wird sicher einen weiteren wertvollen Teil dazu beitragen, um das Problem von mangelndem, bezahlbarem Wohnraum zu lösen. Zwar müssen bei diesem Aspekt auch Neubauprojekte berücksichtigt werden, eine weitere Expansion in unbebaute Fläche ist jedoch zu vermeiden. Aus diesem Grund sind auch die Erweiterungen im Gebiet Lautertalstraße zu überdenken. 

Wie von SÖS bereits beantragt, von BM Stipp dann abgewiesen und nun im Rahmen der Haushaltsberatungen erneut beantragt, fordern wir, die Meinung der Salacher Bevölkerung zu diesem Projekt erst in einem Bürgerentscheid abzufragen und das weitere Vorgehen daran zu binden. Zwar mag es gute Gründe geben, die für eine Weiterentwicklung in diesem Bereich sprechen, es gibt aber auch genügend Gründe dagegen, nebst simplem Umweltschutz allen voran der ausufernde, maßlose Flächenverbrauch im gesamten Filstal bei gleichzeitig unklarer Entwicklung der Wirtschaft im weiteren Verlauf des 21. Jahrhunderts. Die Proteste um das interkommunale Gewerbegebiet bei Donzdorf, aber auch zum IKG Auen, zwischen Süßen und Gingen, haben gezeigt, dass die Meinungen von Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft hier durchaus signifikant voneinander abweichen können. Dabei muss es sich aber nicht immer nur um Gewerbegebiete handeln, denn SÖS möchte im Areal Lautertalstraße weder Wohn-, noch Misch- oder zusätzliches Gewerbegebiet. Wir werden uns dem Wunsch der Salacherinnen und Salacher aber auch nicht verschließen, daher soll dieser Wunsch nun mit einem Bürgerentscheid herausgearbeitet werden. Ich hoffe, wir schaffen in diesem Punkt vielleicht sogar ein einstimmiges Votum des Gemeinderates als Zeichen für Bürgerbeteiligung, politische Teilhabe und mehr direkte Demokratie. 

Auf die ein oder andere Weise, der Bürgerentscheid wird kommen, seien Sie sich dessen gewiss. Im Übrigen, auch wenn weiterhin offen ist, ob sich der Gemeinderat mittels Beschluss praktisch selbst dazu verpflichten kann, für entsprechende Neubaugebiete künftig immer erst einen Bürgerentscheid durchzuführen – so wie von SÖS letztes Mal beantragt, können sich die Salacherinnen und Salacher stets darauf verlassen, dass, solange SÖS im GR vertreten ist, zu jedem neuen Baugebiet außerhalb der bestehenden Bebauung auch ein Antrag auf Bürgerentscheid gestellt werden wird.


Weiterhin strittig war bislang auch die Umbenennung der Hindenburgstraße und obwohl die Vorgehensweise aller beteiligten Parteien in diesem Prozess nicht immer zielführend war, kann man nach der Auftaktveranstaltung mit dem Kreisarchivar Dr. Lang letzten Monat doch von einem großen Schritt in die richtige Richtung und aus unserer Sicht auch von einem sich anbahnenden Kompromiss sprechen. Wo bezüglich der Änderung des Straßennamens zunächst noch von einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand gesprochen wurde, brachte Ratskollege Hofelich an jenem Abend sogar eine systematische Aufarbeitung aller potentiell kritischen Straßennamen ins Spiel. Zwar dürfte der Wegbereiter des Faschismus, Paul von Hindenburg, aus der Menge hervorstechen, aber SÖS möchte dem Eifer der SPD-Fraktion bei der kritischen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte sicher nicht im Wege stehen. Wir begrüßen den plötzlichen Tatendrang und sind uns natürlich bewusst, dass bei einer solchen quantitativen Vorgehensweise der einheitliche Umgang mit entsprechenden Befunden wünschenswert ist und mehrere Umbenennungen dann auch nicht sinnvoll sind. Vor dem Hintergrund der Überprüfung des gesamten Salacher Straßennetzes ist für SÖS nun gegebenenfalls auch die Anbringung von Hinweistafeln zu fragwürdigen Persönlichkeiten eine Option.

Auch bei der allgemeinen Aufarbeitung der NS-Zeit konnte man spüren, dass es bald vorangehen könnte. Ob Stolpersteine, Stelen oder Statuen, wichtig ist doch, dass man sich über 75 Jahre nach dem Ende des Faschismus endlich auch in Salach mit dieser Zeit auseinandersetzt. Es bedarf keines detailliert ausgearbeiteten, vollumfänglichen Erinnerungskonzepts, sondern vielmehr nur einer ersten Aktion, um den Opfern zu gedenken und den ersten Schritt auf dem langen Weg zur Aufarbeitung dieses düsteren Kapitels zu machen – lassen Sie uns alle diesen ersten Schritt zeitnah gemeinsam gehen.


Nach den großen, politischen Themen möchte ich nun noch auf ein paar ausgewählte SÖS-Anträge mit lokalem Charakter zu sprechen kommen. Im Bereich Tierschutz nimmt SÖS einen neuen Anlauf zur Reformierung der Hundesteuer in Salach. Statt der generellen Abschaffung möchten wir dieses Mal u.a. eine Steuerbefreiung für Hunde erreichen, die aus Tierheimen oder Tötungsstationen im In- und Ausland adoptiert wurden. Mit der Hundesteuer wird auch die Hundehaltung in der Kommune geregelt, so Verwaltungsseitig immer das Argument für deren Beibehaltung. Mit einer Steuerbefreiung von Tierheimhunden könnten wir somit begünstigen, dass statt Züchter:innen vor allem Tierheime unterstützt und entlastet werden, während gleichzeitig viele Tiere endlich ein neues, liebvolles Zuhause finden. Viele Kommunen gehen diesen Weg bereits und ich hoffe inständig, dass dank Ihrer Zustimmung im GR auch Salach bald dazuzählen wird. 


Bezüglich der 30er Zone im Schulbereich der Staufeneckstraße kam man bei der letzten kleinen Verkehrsschau zu dem Schluss, dass die klare Beschilderung samt Straßenführung ausreichen würde, um den Verkehr hier in erforderlichem Maße abzubremsen; zudem läge auch kein Unfallschwerpunkt vor. Andererseits beobachten aber vor allem Eltern hier angeblich vermehrt deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Auf die Tatsache, dass offenbar häufig erst ein Unfallschwerpunkt vorliegen muss, damit gehandelt wird, möchte ich gar nicht näher eingehen, allerdings sollte man mal darüber nachdenken, ob eine präventive statt reaktive Vorgehensweise nicht vielleicht besser wäre… aber zurück zur eigentlich Frage. Ob nun wirklich weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich sind, hängt in erster Linie davon ab, ob denn auch tatsächlich zu oft zu schnell gefahren wird. Aus diesem Grund hatte sich SÖS bereits früher für eine V85-Messung ausgesprochen, bei der die Geschwindigkeit der Autos über einen längeren Zeitraum erfasst wird. Der große Vorteil: Das Gerät dient nicht der Verfolgung von Temposünder:innen und ist daher auch nicht als solches zu erkennen. 

Da eine gewöhnliche Geschwindigkeitsmessung, wie sie mittlerweile durchgeführt wurde und deren Ergebnisse wir im Laufe der heutigen Sitzung vorgestellt bekommen, die Realität nur sehr schlecht abbilden kann, stellt SÖS den Antrag auf eine zusätzliche V85-Messung. Sollte sich der Verdacht der Eltern bestätigen, sind selbstverständlich weitere Schritte erforderlich. Daher liegt der Verwaltung zudem ein weiterer Antrag auf Aufstellung einer stationären Radarfalle vor.


Des Weiteren möchte ich noch den Antrag zur Aufzeichnung und zum späteren Upload eines Audiomitschnitts der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, dem sog. Podcast, hervorheben. Sie kennen das Thema vielleicht noch von den letzten Haushaltsberatungen, auch wenn sich der Inhalt immer etwas verändert hat. Statt Video nur noch Audio, statt eines Livestreams nur noch ein verzögert hochgeladener Podcast – trotz dieser Kompromissvorschläge hat der Gemeinderat auf Empfehlung der Verwaltung den jeweiligen Antrag jedes Mal abgelehnt. 

Zu aufwendig, zu teuer, zu wenig Interesse hieß es, dabei hatte man nicht mal mit der Stadt Konstanz hierzu Kontakt aufgenommen, auf deren Vorbild dieser Vorschlag letztlich basiert. Gerne habe ich unserer Verwaltung daher nun unter die Arme gegriffen und kurzerhand selbst Nachforschungen angestellt. Der Konstanzer Podcast, als Resultat eines über 10 Jahre alten SPD-Antrags für einen Livestream, hat sich etabliert und wird gut genutzt. Natürlich gibt es je nach Themengebiet Schwankungen bei den Klicks, doch ist dies nicht anders, wie bei der physischen Sitzungspräsenz, obgleich die digitale Reichweite stets höher ausfällt. Zwar war die Anschaffung der Technik wohl kein Schnäppchen, doch musste diese dafür seither noch nie angepasst oder erneuert werden. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre, technisch wie preislich, dürfte uns in Salach zudem ebenfalls entgegenkommen. Der wohl wichtigste Punkt aber, nämlich das vielfach prophezeite Ende, der nahezu vollständige Zusammenbruch der gewohnten Debattenkultur, ist nicht eingetreten – weder in Konstanz, noch in Salach, sofern Sie diesem Antrag zustimmen. Der Podcast, er ist nichts anderes als die Entwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeit solcher Sitzungen im digitalen Zeitalter des 21. Jahrhunderts.

Lassen Sie uns bitte nicht vergessen, dass wir auf dem Schachenmayr-Areal ein Quartier der Zukunft erschaffen wollen und wir übermorgen einen Workshop zur digitalen Entwicklung unserer Kommune abhalten. Wie wollen wir mit den Salacherinnen und Salachern zusammen glaubhaft digitalen Fortschritt erreichen, wenn wir gleichzeitig darauf beharren, dass diese, sogar trotz einer Pandemie, physisch an Sitzungen teilnehmen und am besten noch persönliche Notizen mit Bleistift anfertigen sollen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Fakt ist doch, dass auf Basis der Protokolle und von bloßem Hörensagen nur ein Bruchteil der Diskussionen und Standpunkte nachvollzogen werden kann, wenn Menschen z.B. aus der Zeitung von einem Vorgang in ihrer Kommune erfahren, zu dem sie sich dann gerne rückblickend noch näher informieren möchten. Wie können wir ihnen dieses Recht verweigern und ihr Interesse stattdessen noch mit mangelnder Auskunftsbereitschaft abstrafen?! Wir wollen eine Kommune der Zukunft sein? Dann müssen wir endlich auch so handeln! Ein möglicher Vorschlag liegt Ihnen hiermit vor.


Insgesamt kommt SÖS bei den aktuellen Haushaltsberatungen somit auf 13 Anträge – und ich weiß genau, was Sie jetzt alle denken: Wie können wir verhindern, dass sich Bürgermeister Stipp ernsthaft verletzt, wenn er sich im Anschluss an diese Sitzung, wegen der enormen Antragsflut, direkt wieder schützend vors Rathaus werfen muss? Herr Bürgermeister, ich habe heute extra für Sie ein Paar Knieschützer mitgebracht, die liegen bei mir drüben am Platz, die können Sie sich dann gerne nachher bei mir abholen.

Doch das Thema Antragsstellung hat auch weit weniger lustige Seiten. Die Entscheidung von Bürgermeister Stipp, basierend auf einer zweifelhaften Rechtsauskunft des Kommunalamtes, einen massiven Angriff auf eine der grundlegenden Funktionen des Gemeinderatsmandats zu führen, entbehrt nicht nur jeglichem Demokratieverständnis, sondern schafft gleichzeitig auch einen schwerwiegenden Präzedenzfall. Wäre dies wirklich rechtens, so würden sämtliche Gemeinde-, Stadt- und Kreisrät:innen in ganz Baden-Württemberg, die einzeln oder auch in einer Gruppe nicht über einen Fraktionsstatus verfügen, ihr Recht verlieren, Anträge zu Themen einzubringen, die nicht bereits auf der Tagesordnung stehen.
Das ansässige Kommunalamt hat scheinbar weder die Tragweite dieser Anfrage richtig erkannt, noch besitzt es überhaupt die Kompetenz, um diese abschließend zu beantworten. Ich möchte eines klarstellen: Das Kommunalamt gibt letztlich nur eine Empfehlung ab, wie die Gemeindeordnung Baden-Württembergs interpretiert werden kann. Diese „Empfehlung“ ist nicht bindend. 

Herr Bürgermeister, Sie haben in den letzten 2,5 Jahren die insgesamt nur 4 SÖS-Anträge dieser Art auf die Tagesordnung gesetzt und sich nie an der offenbar uneindeutigen Rechtslage gestört – Sie taten es aus freien Stücken und Sie könnten es die nächsten 2,5 Jahre einfach wieder so tun... aber nein, Sie haben das Angebot von SÖS zur Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit auf Augenhöhe bewusst ausgeschlagen und so bleibt uns daher leider keine andere Wahl, als diesen Fall vor das zuständige Verwaltungsgericht zu bringen, um unser und das Recht aller fraktionslosen Gemeinde- Stadt- und Kreisrät:innen in Baden-Württemberg zu verteidigen. 

Bedauerlicherweise werden die Verfahrenskosten als alleiniges Resultat der Trotzhaltung von Bürgermeister Stipp unseren Gemeindehaushalt zusätzlich belasten, wofür wir uns bei den Salacherinnen und Salachern ausdrücklich entschuldigen möchten.

 
Salach, den 23.11.2021 

René Niess (GeR)
Salach Ökologisch Sozial

Anträge
(die Reihenfolge der Anträge entspricht nicht der Priorisierung)
  • SÖS 1: Bürgerentscheid Lautertalstraße/Ramsbergstraße

    Beschlussantrag: 

    Die von der Verwaltung vorgesehene, bauliche Weiterentwicklung im Areal Lautertalstraße/ Ramsbergstraße muss zunächst durch einen Bürgerentscheid bestätigt werden. Die Salacher und Salacherinnen sollen mit je einer Frage über die 3 Bereiche (1) südlich der Lautertalstraße, (2) nördlich der Lautertalstraße und (3) östlich der Ramsbergstraße entscheiden. Vorhaben, die keine Mehrheit in der Bevölkerung finden, sind einzustellen.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Täglich werden in Deutschland rund 50 Hektar Fläche „verbraucht“ (Stand 2019), dabei lag das von der Bundesregierung ursprünglich erklärte Ziel für 2020 bei maximal 30 Hektar pro Tag. Was aus wirtschaftlicher Perspektive, u.a. wegen der Standortsicherung, Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und natürlich auch den Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde nur logisch ist, muss aus Sicht des Umweltschutzes allerdings in Frage gestellt werden. Boden ist ein wertvolles Gut und eine knappe Ressource, mit der wir alle deshalb umso sparsamer umgehen sollten.


    Weil das Bewusstsein der Menschen für ihre Umwelt in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, lässt sich die Mehrheit bei der Frage um neue Baugebiete nicht mehr so leicht verorten. Bestes Beispiel hierfür ist wohl das eindeutige Votum der Donzdorfer:innen gegen die Pläne von GR und Verwaltung im Fall des IKG „Lauter“. Damit wir bei unserem Vorhaben in Salach nun wirklich im Sinne der Mehrheit handeln, ist ein Bürgerentscheid unerlässlich. Die Teilhabe der Salacher:innen stärkt die Demokratie in ihrer reinsten Form. 


  • SÖS 2: Tonaufzeichnung & Upload öffentlicher GR-Sitzungen (Podcast)

    Beschlussantrag: 

    Der öffentliche Teil von Gemeinderatssitzungen soll künftig als Audiospur aufgezeichnet und noch in derselben Woche ins Ratsinformationssystem hochgeladen werden.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Der Antrag für einen Podcast der GR-Sitzungen wird hiermit erneut gestellt. Vorbild ist weiterhin die Stadt Konstanz. Der letzte Antrag wurde vom GR auf Empfehlung unserer Verwaltung abgelehnt. Begründet wurde diese Empfehlung durch den hohen technischen Aufwand und den damit verbundenen Kosten. Zudem könnte im Gremium eine „spontane und offene Diskussion deutlich erschwert“ werden. 


    Trotz über eines Jahrzehnts Erfahrung mit dem Podcast wurden diese Mutmaßungen unserer Verwaltung ohne Rücksprache mit Konstanz angestellt. Eigene Nachforschungen haben zwischenzeitlich ergeben, dass der Podcast in Konstanz das Resultat eines Antrags der SPD für einen Livestream vor über 10 Jahren ist. Zwar war die Ersteinrichtung mit Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden, die Technik musste jedoch seither nicht überholt oder ausgetauscht werden. Es gibt weder einen ernstzunehmenden Mehraufwand für die dortige Verwaltung, noch ist eine Veränderung der Debattenkultur eingetreten.  


    Basierend auf diesen zusätzlichen Informationen wird erneut beantragt, den öffentlichen Teil der GR-Sitzungen im Ton aufzuzeichnen und als Podcast online zur Verfügung zu stellen. Wir bauen ein Quartier der Zukunft und treiben die Digitalisierung in unserer Gemeinde stetig aktiv voran, dann dürfen wir vor dem analogen, veralteten Konstrukt der Ratssitzung nicht Halt machen. Ein Podcast ist ein wichtiger Punkt barrierefreier (!) demokratischer Teilhabe, steigert immer die Reichweite gegenüber der physischen Sitzungspräsenz und wirkt zudem nicht anders als die normale, gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit.


  • SÖS 3: Grundsteuererhöhung

    Beschlussantrag: 

    Die Grundsteuer wird, entgegen der Planung der Gemeindeverwaltung, 2022 nicht erhöht.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Die Coronapandemie hat viele Betriebe schwer getroffen und der damit verbundene Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen trifft in Folge auch viele Kommunen besonders hart. Salach ist den ansässigen Firmen zu Recht in dieser schwierigen Lage solidarisch entgegengekommen, aber es kann nicht sein, dass nun die Salacherinnen und Salacher dafür zahlen müssen. Viele Menschen haben durch die Pandemie ebenfalls finanzielle Einbußen hinnehmen müssen und eine Erhöhung der Grundsteuer ist letztlich auch eine Mieterhöhung durch die Hintertür und belastet vor allem geringe und mittlere Einkommen überdurchschnittlich stark. 


    Allein der Bund besitzt die erforderlichen Instrumente, um Krisengewinnler an der Finanzierung des Gemeinwohls angemessen zu beteiligen und die finanzielle Notlage der Kommunen zu beenden. In Salach muss bis dahin, sofern dieser Schritt wirklich unumgänglich ist, statt der Grundsteuererhöhung über eine leichte Erhöhung der Gewerbesteuer diskutiert werden.


  • SÖS 4: Hundesteuer 1

    Beschlussantrag: 

    Für Hunde aus Tierheimen und/oder Tötungsstationen aus dem In- und Ausland muss keine Hundesteuer mehr gezahlt werden. 


    Darstellung des Sachverhalts:

    Die Hundesteuer soll, so das häufigste Argument gegen deren Abschaffung, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet steuern und begrenzen. Ebenso kann sie daher genutzt werden, um Tierheimhunde und Tiere aus Tötungsstationen gegenüber Zuchthunden zu bevorzugen und diesen so zu einem neuen zu Hause zu verhelfen. Neben dem Tierwohl selbst können so auch die Tierheime entlastet und indirekt unterstützt werden.


  • SÖS 5: Hundesteuer 2

    Beschlussantrag: 

    Die Hundesteuer wird dahingehend vereinheitlicht, dass künftig nicht mehr zwischen Erst- oder Zweithund usw. unterschieden wird.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Hunde sind Rudeltiere. Werden sie alleine gelassen, sind die Tiere einem massiven, psychischen Stress ausgesetzt. Eine Verdopplung der Steuer zwischen Erst- und Zweithund forciert jedoch meist genau dies. Aus Sicht des Tierwohls ist es besser, wenn gleichzeitig mindestens zwei Hunde im Haushalt leben.


    Kleiner Denkanstoß: Man stelle sich die Entrüstung vor, würde man zur Regulierung der Anzahl von PKWs die Kfz-Steuer für Zweitwägen pro Haushalt ebenfalls verdoppeln.


  • SÖS 6: Umstellung Plastikbeutel Hundetoiletten

    Beschlussantrag: 

    Sämtliche Beutelspender an Hundetoiletten im Gebiet der Gemeinde Salach sind auf Plastikbeutel aus biologisch abbaubarem Kunststoff umzustellen.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Die Umstellung der Beutel auf Papier und damit die vollständige Vermeidung von Plastikmüll ist leider nicht realisierbar. Um dennoch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und der Reduzierung von Plastikmüll zu leisten, sollen nur noch biologisch abbaubare Kunststoffe verwendet werden. Sollten die Tüten in die Umwelt gelangen und dort verbleiben, so kann sich das Polymer im Laufe der Zeit selbst abbauen. Für weitere Informationen kann Kontakt mit der Stadtverwaltung Göppingen aufgenommen werden, die hierzu bereits recherchiert hat.


  • SÖS 7: Kaffeesatz statt Streusalz

    Beschlussantrag: 

    Die Gemeindeverwaltung soll prüfen, ob im Winter auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen Kaffeesatz oder ggf. andere Alternativen zu Streusalz eingesetzt werden können. 


    Darstellung des Sachverhalts:

    Jährlich werden im Durchschnitt rund 1,6 Millionen Tonnen Streusalz auf deutschen Straßen verbraucht und trotz Verbot streuen auch viele Privatpersonen jeden Winter erneut fleißig Salz auf Gehwege und in Hofeinfahren. Das Salz schädigt dabei nachweislich Pflanzen und Tiere, die es aufnehmen, sowie u.a. auch Pflastersteine oder Schuhe. Es gilt eine ökologischere und ggf. auch kostengünstigere Alternative zu finden. Mehrere Städte haben in den letzten Jahren hierbei Experimente mit Kaffeesatz gemacht, daher soll die Verwaltung prüfen, ob dieser Ansatz auch für Salach denkbar wäre.


  • SÖS 8: Tempo 30 nachts

    Beschlussantrag: 

    Auf den Hauptverbindungen Wilhelm-, Haupt- sowie Eislinger und Hohenstaufenstraße soll die Geschwindigkeit zwischen 22 Uhr nachts und 6 Uhr morgens auf 30km/h begrenzt werden. Die rechtskonforme Vorgehensweise ist mit anderen Kommunen abzustimmen.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Wie vielerorts bereits üblich soll auch in Salach nachts eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit gelten, um so sowohl den Schadstoffausstoß wie auch die Lärmbelästigung für alle Anwohner:innen in dieser Zeit deutlich zu reduzieren.


    Es gilt zwar weiterhin, dass Tempolimits nur aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet werden können und eine pauschale Beschränkung nicht möglich ist, andererseits gibt es im Fils- und Lautertal bereits genügend Kommunen, die eine solche Beschränkung auch ohne erkennbare Gefahrenlage aufweisen. Genannt seien zum Beispiel Nenningen und Weißenstein. Zur weiteren Vorgehensweise sollte daher ggf. mit entsprechenden Kommunen Kontakt aufgenommen werden, um zu erfahren, wie diese hierbei agiert haben.


  • SÖS 9: Geschwindigkeitsmessung Staufeneckstraße

    Beschlussantrag: 

    Die Gemeindeverwaltung soll veranlassen, dass in der Staufeneckstraße auf Höhe der Schule eine V85-Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Normale Geschwindigkeitsmessungen mit Radarfallen spiegeln nur selten die Realität wieder, da diese meist schnell gemeldet werden und den Autofahrer:innen somit bekannt sind. Häufig auftretende Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen sich so daher nicht ermitteln. Mit einer V85-Messung kann jedoch die Geschwindigkeitsverteilung erfasst werden, ohne das Messergebnis durch die Messung selbst zu verfälschen. Um objektiv festzustellen, ob in der Staufeneckstraße also tatsächlich vermehrt gerast wird, ist eine V85-Messung notwendig.


  • SÖS 10: Stationärer Blitzer Staufeneckstraße

    Beschlussantrag: 

    In der Staufeneckstraße auf Höhe der Schule soll zur Durchsetzung der 30er Zone eine stationäre Radarfalle installiert werden.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Sofern vorausgegangene Geschwindigkeitsmessungen eine signifikante Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in Anzahl oder Höhe ergeben haben, ist eine Maßnahme zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich. Die Aufstellung eines stationären Blitzers garantiert erwiesenermaßen die Einhaltung der maximal erlaubten 30 km/h.


  • SÖS 11: Umgestaltung Radweg Friedrichstraße/Hauptstraße

    Beschlussantrag: 

    Die Gemeindeverwaltung soll prüfen, ob eine Radweg-Markierung auf der Hauptstraße nahe der Kreuzung Friedrichstraße den Prozess des Einfädelns für Radfahrer:innen aus der Ortsmitte kommend verbessern kann.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Die letzte kleine Verkehrsschau stellte fest, dass an der Kreuzung Friedrichstraße/Hauptstraße für Radfahrer:innen aus Richtung der Ortsmitte kein erhöhtes Gefahrenpotential bestehen würde und auch kein Unfallschwerpunkt vorläge. Neben der Option zur leichten Verlängerung der Absenkung des Bordsteins wurden keine weiteren Maßnahmen genannt. Dass hier wohl kein Unfallschwerpunkt vorliegt, darüber kann man sicher dankbar sein, allerdings dürfen auch nicht Ursache und Wirkung vertauscht werden, denn eine schlecht ausgebaute Kreuzung wird ggf. auch nur selten befahren. Geringe Unfallzahlen resultieren also möglicherweise vielmehr aus einer geringen Nutzung als aus einem niedrigen Gefahrenpotential.


    Um den Radverkehr zu stärken und das Risiko für Radfahrer:innen an dieser Kreuzung zu minimieren, könnte bereits eine kurze, farbliche Fahrbahnmarkierung für einen Radweg, beginnend bei der Absenkung des Bordsteins bis kurz vor den Zebrastreifen, ausreichen, um den motorisierten Verkehr auf hier möglicherweise einfädelnde Fahrräder aufmerksam zu machen. Die Verwaltung wird gebeten, diesen konkreten Vorschlag daher näher zu prüfen.


  • SÖS 12: Trimm-dich-Pfad

    Beschlussantrag: 

    Die Gemeindeverwaltung möge prüfen, ob im Waldstück östlich der Stauferlandhalle ein Trimm-dich-Pfad errichtet werden kann.


    Darstellung des Sachverhalts:

    Auf die positiven Effekte regelmäßiger körperlicher Betätigung muss nicht näher eingegangen werden. Ebenso unumstritten ist der positive Einfluss von einem Aufenthalt an der frischen Luft und besonders in Wäldern. Mit einem Trimm-dich-Pfad im Staufenecker Wald würden sich folglich beide Aspekte perfekt miteinander verbinden lassen.


    Den Höhepunkt erreichten solche Rundkurse mit einfachen Turngeräten in den späten 1970er Jahren, doch mittlerweile sind kaum noch intakte Pfade vorhanden, dabei könnte ein Trimm-dich-Pfad Menschen jedes Alters (wieder) für mehr Sport begeistern und sollte im Waldgebiet nahe Salach ein solcher Fitnessparcour errichtet werden, stößt dies sicher auf sehr viel positive Resonanz von Seiten der Bürgerschaft.


  • SÖS 13: Informationstafel Burg Staufeneck

    Beschlussantrag: 

    Die Gemeindeverwaltung soll mit den Inhabern der Burg Staufeneck Kontakt aufnehmen und erörtern, ob auf dem Gelände ein oder mehrere Hinweistafeln zur Geschichte der Burg Staufeneck angebracht/aufgestellt werden können.


    Darstellung des Sachverhalts:

    In einem Gespräch mit dem Salacher Gemeindearchivar bestand Einigkeit darüber, dass auf dem Gelände der Burg Staufeneck selbst eigentlich nichts mehr an die Geschichte dieses Ortes erinnert, daher sollten zumindest einige Informationen vor Ort nachzulesen sein, um ein Gefühl für die historischen Mauern und Gebäude zu bekommen. Es ist klar, dass die Gemeinde keinerlei Ansprüche stellen kann und vollständig auf das Einverständnis der Inhaber der Burg Staufeneck angewiesen ist; andererseits ist die Gemeinde bei der Genehmigung von baulichen Veränderungen auch bereits mehrfach zu Kompromissen bereit gewesen, sodass diese kleine Bitte um Aufstellung einer oder mehrerer Hinweistafeln eigentlich nicht zu viel verlangt ist und daher zumindest diskutiert werden können sollte.


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