Beschlussantrag:
Die Gemeinde Salach möge fortan im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen auch einen Bürgerhaushalt erstellen.
Darstellung des Sachverhalts:
Erstmals 1989 in der brasilianischen Stadt Porto Alegre realisiert, hat sich das Konzept des Bürgerhaushalts auch in Deutschland zu einem erfolgreichen kommunalen Partizipationsinstrument entwickelt. Viele Kommunen – Dörfer mit wenigen tausend Einwohner:innen, wie auch Großstädte – haben bereits von dieser Möglichkeit direkter Bürgerbeteiligung Gebrauch gemacht. Durch den Bürgerhaushalt werden die Bürger:innen direkt an der Aufstellung des kommunalen Haushalts beteiligt. Die Verwaltung ermöglicht dabei mehr Transparenz und lässt zumindest teilweise über die Verwendung frei verfügbarer Haushaltsmittel entscheiden.
Durch die Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten auf der einen Seite und die Vermittlung der Abläufe und sowie das Schaffen eines erweiterten Verständnisses für die (wirtschaftliche) Lage der Kommune auf der anderen können am Ende beide Seiten profitieren. Zudem stärkt der Bürgerhaushalt das Interesse für die eigene Gemeinde und die kommunale Politik, während er gleichzeitig das „Wir-Gefühl“ stärkt und dem zunehmenden Misstrauen gegenüber Staat und Politik entgegenwirkt.
Beschlussantrag:
Der öffentliche Teil von Gemeinderatssitzungen soll künftig als Audiospur aufgezeichnet und ins Ratsinformationssystem hochgeladen werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Die Bürgermeisterwahl 2022 hat aufgezeigt, dass seitens der Bevölkerung durchaus ein Interesse an kommunalpolitischen Themen und der Wille sowie die Fähigkeit zur Nutzung eines Livestreams vorhanden ist. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird erneut beantragt, den öffentlichen Teil der GR-Sitzungen im Ton aufzuzeichnen und als Podcast online zur Verfügung zu stellen.
Wir bauen ein Quartier der Zukunft und treiben die Digitalisierung in unserer Gemeinde stetig aktiv voran, die Stabstelle ist nun ebenfalls neu besetzt, deshalb dürfen wir vor dem analogen, veralteten Konstrukt der Ratssitzung nicht Halt machen. Ein Podcast ist ein wichtiger Punkt barrierefreier (!), demokratischer Teilhabe, steigert immer die Reichweite gegenüber der physischen Sitzungspräsenz und bietet der Bürgerschaft die Möglichkeit, Sitzungsinhalte auch noch rückwirkend nachvollziehen zu können.
Beschlussantrag:
Einführung einer Sozialbauquote von mindestens 20% für Neubauten und eines Wohnungsmanagement für bestehende Wohnungen/Häuser.
Darstellung des Sachverhalts:
Der Bedarf an erschwinglichem Wohnraum wächst täglich, ebenso wie der Rückstand zu tatsächlich verfügbarem Wohnraum. Um nennenswert bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, muss eine Sozialbauquote von anfänglich mindestens 20% für Neubauten eingeführt werden.
Das Wohnungsmanagement für bestehende Wohnungen und Häuser soll zudem den Tausch aktiv fördern und Familien, Alleinstehenden, jungen und alten Menschen eine adäquate Wohnung zur Verfügung stellen. Viele Häuser und Wohnungen sind mit Einzelpersonen belegt, die sich zwar eine andere kleinere Wohnung vorstellen können, aber denen die dafür notwendige Beratung, Hilfestellung und entsprechende Angebote fehlen. Hier soll das Wohnungsmanagement helfen.
Beschlussantrag:
Die Verwaltung soll ein Konzept für sozialen Wohnungsbau für die kommenden 10 Jahre erstellen.
Darstellung des Sachverhalts:
Mietpreise und Wohnungsknappheit haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschlimmert. Die Faktoren dafür sind vielseitig, das Ergebnis ist deutlich sichtbar. Wir müssen uns daher dafür einsetzen, dass Salach trotz der hohen Baupreise auch den sozialen Wohnungsbau nicht aus den Augen verliert.
Aus diesen Gründen soll ein Konzept erarbeitet werden, um in den nächsten Jahren für mehr sozialen Wohnungsbau zu sorgen.
Beschlussantrag:
Öffentliche Aufträge sind zukünftig nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die nachweislich an den einschlägigen Branchentarifvertrag oder einen Haustarifvertrag gebunden sind oder diesen Tarifvertrag ohne Einschränkung und dynamisch in ihren Betrieben anwenden.
Darstellung des Sachverhalts:
Seit Jahren sinkt die Zahl der Arbeitnehmer:innen, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, denn immer mehr Firmen entziehen sich der Pflicht zu Tariflöhnen, indem sie aus dem Arbeitgeberverband ihrer Branche aussteigen oder eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung wählen. Die Beschäftigten dieser Betriebe verdienen oft deutlich weniger als die Kolleg:innen in Unternehmen mit Tarifbindung und haben schlechtere Bedingungen, etwa weniger Urlaub oder Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Diese arbeitnehmerfeindliche Praxis können und dürfen wir als Kommune nicht unterstützen.
Beschlussantrag:
Die Beauftragung und Beschäftigung von Subunternehmen bedarf der Zustimmung des Gemeinderats.
Darstellung des Sachverhalts:
Die Beauftragung von Subunternehmen ist eine gängige Praxis, um sich der Verantwortung für faire Arbeitsbedingungen und Entlohnung zu entziehen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten der Subunternehmen, da es bei diesen in der Regel keine Betriebsräte oder gar Tarifbindung gibt.
Diese arbeitnehmerfeindliche Praxis können und dürfen wir als Kommune nicht unterstützen.
Beschlussantrag:
Die Gemeinde soll Mitglied der Allianz für Cyber-Sicherheit werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Die Digitalisierung schreitet auch in Deutschland immer weiter voran – wenn auch verhältnismäßig langsam. Gleichzeitig nimmt die Bedrohung durch Cyber-Kriminelle deutlich zu. Immer häufiger werden auch Kommunen zu Opfern dieser Angriffe. Um gewappnet zu sein, ist Wissen und Erfahrung auf diesem Gebiet daher ein entscheidender Faktor.
Die kostenlose (!) Mitgliedschaft bei der ACS bietet uns in diesem Zusammenhang mehrere Vorteile. So profitieren wir beispielsweise von der Expertise des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und der Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit, aktuellen Warnmeldungen des BSI sowie dem vertrauensvollen Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen und Institutionen zu Themen wie Angriffsvektoren, geeigneten Schutzmaßnahmen, Tipps zum Sicherheitsmanagement, Vorfallsbehandlung etc., den exklusiven und für alle Teilnehmer kostenfreien Partner-Angeboten zum Ausbau unserer Cyber-Sicherheits-Kompetenz sowie dem Newsletter mit den aktuellsten Publikationen, Ereignissen und Terminen.
Beschlussantrag:
Für Mitarbeiter:innen der Gemeinde soll, wo möglich, ein 4-Tage-Modell angeboten werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Die Vorteile einer 4-Tage-Woche wurden mittlerweile in genügend repräsentativen Studien nachgewiesen und auch immer mehr Unternehmen in der EU führen daher dieses neue Arbeitszeitmodell für ihre Belegschaft ein. Als kommunaler Arbeitgeber dürfen wir uns diesem Trend nicht verschließen, zumal uns die 4-Tage-Woche auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten des massiven Fachkräftemangels deutlich attraktiver macht.
Als SÖS bevorzugen wir die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Bis diese jedoch in der gesamten Bundesrepublik eingeführt wird, obliegt es der Verwaltung, ein für sie passendes Arbeitszeitmodell einer 4-Tage-Woche anzubieten.
Beschlussantrag:
Die Verwaltung soll Richtlinien gemäß §35 GemO BW erarbeiten, nach denen fortan festgelegt wird, welche Sachverhalte in öffentlichen und welche in nicht-öffentlichen Sitzungen besprochen werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Nach §35 GemO BW sind die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Weiterhin darf der Gemeinderat über Anträge in nicht-öffentlicher Sitzung beschließen, ob ein Verhandlungsgegenstand in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln ist.
Bei bestimmten Sachverhalten war es SÖS seither nicht ersichtlich, wieso diese nicht-öffentlich behandelt wurden. Ein Beispiel hierfür ist das Thema Glastod/Vogelschutz, welches in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt und bis heute der Bürgerschaft vorenthalten wurde. Aus diesem Grund soll die Verwaltung klare Richtlinien zusammenstellen, nach denen von Verwaltungsseite entschieden wird, ob ein Sachverhalt auf die nicht-öffentliche oder die öffentliche Tagesordnung kommt.
Beschlussantrag:
Die Gemeinde soll Mitglied im Verein „Kreis Göppingen nazifrei“ werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Der zunehmende Rechtsruck in Gesellschaft und Politik gefährdet die öffentliche Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anzahl rechtsextremer Gewalttaten ist im letzten Jahr um 7,5% angestiegen, die Zahl antisemitischer Straftaten sogar um über 17%, von den aktuellen Ausschreitungen bezüglich des Israel-Konflikt ganz zu schweigen. Es ist daher umso wichtiger, sich nun zusammenzuschließen und offen gegen die erneut aufflammende Ausländerfeindlichkeit zu stellen.
Aus der Initiative „Bürgermeister gegen Rechts“, ähnlich den „Mayors for Peace“, ist in Böblingen der Verein „Landkreis Böblingen bleibt bunt“ hervorgegangen, dem mittlerweile mehrere Gemeinden und Städte angehören. Im Landkreis Göppingen ist der Verein „Kreis Göppingen nazifrei“ das entsprechende Pendant.
Mit Salach könnte hier nun die erste Kommune Mitglied werden und ein Aufbruchssignal an die anderen Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen senden, um sich zu vernetzen und gemeinsam ein starkes Zeichen für unser Grundgesetz und die Demokratie zu setzen.
Beschlussantrag:
Bei der Vergabe neuer Straßennamen sollen als nächstes die antifaschistischen Widerstandskämpfer Hitler-Deutschlands, wie bspw. Georg Elser und Sophie Scholl, geehrt werden.
Darstellung des Sachverhalts:
In ganz Europa und auch in der Bundesrepublik Deutschland sind die Rechtspopulisten wieder auf dem Vormarsch. Um dieser erschreckenden Entwicklung Rechnung zu tragen, wollen wir uns der großen Widerstandskämpfer der NS-Zeit, ihrem Mut und ihrer Opferbereitschaft erinnern.
Beschlussantrag:
Die Gemeinde möge an einer geeigneten öffentlichen Einrichtung eine Vorrichtung zum Auffangen von Regenwasser installieren, um hiermit die Pflanzen auf dem Gemeindegebiet zu versorgen
Darstellung des Sachverhalts:
Der voranschreitende Klimawandel wird auch in unseren Breitengraden einen Einfluss auf die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser haben. Dessen Verschwendung sollte aber auch jetzt schon möglichst vermieden werden. Eine Anfrage ergab, dass zur Bewässerung der Pflanzen in Salach bisher ausschließlich Trinkwasser verwendet wird – im Juni 2023 durchschnittlich 20.000 bis 30.000 Liter pro Tag. Immer mehr Gemeinden schaffen daher Zisternen zur Nutzbarmachung von Regenwasser an. In Salach hätten 2022 so allein durch das Dach der Sporthalle der Staufeneckschule zwischen März und Oktober über 1,3 Millionen Liter Wasser gesammelt werden können, genug für 46 heiße Sommertage.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt, dass auf allen kommunalen Flächen, welche jährlich oder mit einer Zwischenfrucht bepflanzt werden, ab dem Jahr 2024 Insekten- bzw. Bienenwiesen ausgebracht werden.
Darstellung des Sachverhalts:
In den letzten Jahren hat die Artenvielfalt der Insekten stark nachgelassen, dies wird zukünftig auch massive Auswirkungen auf uns Menschen haben, Vögel werden verhungern, Nutzpflanzen werden nicht mehr befruchtet werden, etc.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und unseren Teil zum Erhalt der Artenvielfalt beizutragen, sollten alle kommunalen Flächen, bei denen dies möglich ist, mit insektenfreundlichen Pflanzen bepflanzt werden. Insekten- und Bienenwiesen dienen außerdem als Lebensraum für andere Kleintiere, wie z.B. Igel.
Beschlussantrag:
Die Gemeinde Salach möge eine Katzenschutzverordnung erlassen.
Darstellung des Sachverhalts:
Deutschlandweit gibt es etwa 2 Millionen Straßenkatzen, meist in einem elenden Zustand, krank und abgemagert. Die Tierschutzbeauftragte des Landes weißt darauf hin, dass die hohe Fortpflanzungsrate das Leid noch verschlimmere, da Straßenkatzen meist nicht kastriert sind.
Durch eine Katzenschutzverordnung, deren Erlass seit 2013 gesetzlich möglich ist und wie sie Stand Mai 2022 bereits 9 Kommunen im Landkreis Göppingen beschlossen haben, ist u.a. eine Kastration für Katzen mit Freigang vorgeschrieben. Diese Maßnahme bedeutet Tierschutz mit langfristigem Effekt, da der Nachschub immer neuer Straßenkatzen verringert wird. Positiver Nebeneffekt ist: Tierheime und Tierschutzvereine werden dauerhaft entlastet.
Die Bewertung der Situation durch die Expert:innen im Kreis zeichnet ein klares Bild und ist deutlich höher einzustufen, als die subjektive Meinung vereinzelter Betroffener. Es wird daher Zeit, endlich einen Beschluss zu fassen und die Entscheidung nicht immer weiter zu verzögern.
Beschlussantrag:
Für Hunde aus Tierheimen und/oder Tötungsstationen aus dem In- und Ausland muss keine Hundesteuer mehr gezahlt werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Die Hundesteuer ist eine Lenkungssteuer, durch ihre Anpassung können wir daher auch Tierheimhunde und Tiere aus Tötungsstationen gegenüber Zuchthunden bevorzugen. So verhelfen wir nicht nur den Tieren zu einem neuen Zuhause, sondern entlasten gleichzeitig vor allem auch die Tierheime, die nach dem Ende der Lockdowns der Coronapandemie mittlerweile mit abgegebenen Tieren überschwemmt wurden. Die explodierenden Kosten für Energie und Tierfutter treffen die Tierheime doppelt hart und sie drohen unter dieser Mehrbelastung zusammenzubrechen. Während die Mindereinnahmen für Salach durch die Anpassung der Hundesteuer überschaubar bleiben sollten, erhöhen wir signifikant die Chance für erfolgreiche Adoptionen.
Beschlussantrag:
Die Hundesteuer wird dahingehend vereinheitlicht, dass künftig nicht mehr zwischen Erst- oder Zweithund usw. unterschieden wird.
Darstellung des Sachverhalts:
Hunde sind Rudeltiere. Werden sie alleine gelassen, sind die Tiere einem massiven, psychischen Stress ausgesetzt. Eine Verdopplung der Steuer zwischen Erst- und Zweithund forciert jedoch meist genau dies. Aus Sicht des Tierwohls ist es besser, wenn gleichzeitig mindestens zwei Hunde im Haushalt leben.
Kleiner Denkanstoß: Man stelle sich die Entrüstung vor, würde man zur Regulierung der Anzahl von PKWs die Kfz-Steuer für Zweitwägen pro Haushalt ebenfalls verdoppeln.
Beschlussantrag:
Auf den Hauptverbindungen Wilhelm-, Haupt- sowie Eislinger und Hohenstaufenstraße soll die Geschwindigkeit zwischen 22 Uhr nachts und 6 Uhr morgens auf 30km/h begrenzt werden.
Darstellung des Sachverhalts:
Wie vielerorts bereits üblich soll auch in Salach nachts eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit gelten, um so sowohl den Schadstoffausstoß wie auch die Lärmbelästigung für alle Anwohner:innen in dieser Zeit deutlich zu reduzieren.
Gegen das Vorhaben sprechen einerseits die Einschätzung des Straßenverkehrsamts, welches die Wirkung von Tempo 30 für den Lärmschutz anzweifelt, und anderseits die aktuelle Gesetzeslage, nach der Tempolimits nur aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet werden können und eine pauschale Beschränkung nicht möglich ist.
Dem Argument des Straßenverkehrsamtes stehen mindestens ebenso viele Studien entgegen, die die Wirksamkeit dieser Maßnahme belegen und schließlich hat sich dieses Konzept nicht umsonst in so vielen Städten und Gemeinden durchgesetzt. Bezüglich der Gesetzeslage selbst bittet SÖS einfach darum, es zu versuchen. Genügend Kommunen in unserem Landkreis sind Beispiel dafür, dass es auch ohne ersichtlichen Grund funktionieren kann. Die betroffenen Salacher:innen werden es uns danken.
Beschlussantrag:
Ab 2024 herrscht ganzjährig ein Nutzungsverbot privater Feuerwerkskörper.
Darstellung des Sachverhalts:
Aus Sicht von Mensch und Tier gibt es diverse Gründe für eine generelle Abkehr von Feuerwerk, allen voran der dramatische Anstieg der Feinstaubbelastung rund um Silvester. Doch auch wenn bereits jetzt gute und saubere Alternativen existieren, wie etwa Lichtershows mit Lasern oder der Einsatz von beleuchteten Drohnenschwärmen, so soll in diesem ersten Schritt lediglich die Abkehr vom Privatfeuerwerk beschlossen werden. Hierfür spricht die massive Verschmutzung von ganzen Straßenzügen durch privates Feuerwerk und auch die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst werden diesen Vorstoß und die daraus resultierende Entlastung am Neujahrsabend begrüßen.
Beschlussantrag:
Ab 2024 veranstaltet die Gemeinde an einem geeigneten Ort jährlich ein professionelles Feuerwerk zum Neujahrsfest.
Darstellung des Sachverhalts:
Basierend auf, aber unabhängig von Antrag Nr. 18 ist zu überlegen, ob ein zentrales, professionelles Feuerwerk zum Neujahrsfest die private Feuerwerkerei mit all ihren Schattenseiten ablösen oder zumindest reduzieren kann, während gleichzeitig ein Anlass für eine weitere gemeinsame Feier der Salacher:innen geschaffen wird.