nachdem ich erst am Tag nach Redaktionsschluss von der Verwaltung darüber informiert wurde, dass meine Mitteilung für das Amtsblatt (Anhang) angeblich gegen das Redaktionsstatut verstoße und daher nicht abgedruckt wird, habe ich dies mit meiner Mail vom 5. Mai umgehend klargestellt (Anhang). Dies ist nicht der erste Versuch der Verwaltung, SÖS darin zu beschränken, die Bürger:innen mittels des Salacher Boten zu informieren. Bereits 2019 gab es Zensurvorwürfe und auch damals wurde das Statut für eine fadenscheinige Begründung herangezogen. Während beispielweise im Salacher Boten vom 18. März Ratskollege Hofelich völlig losgelöst von Salach und rein in seiner Funktion als Kreisrat über Müllgebühren, Biotonnen und wie gut es doch gewesen wäre, hätte man nur früher die SPD gewählt, philosophiert (Anhang), begeht er damit gerade jenen Regelbruch, der mir von Seiten der Verwaltung fälschlicherweise vorgeworfen wird. Am Ende wurde der SPD-Beitrag jedoch, wie immer, abgedruckt, während mein Beitrag von dieser Woche zu einem früheren SÖS-Haushaltsantrag (!) auf Grund eines zum Verständnis wichtigen Zitats aus der NWZ komplett gestrichen wird.
Doch damit scheinbar nicht genug, denn dass Sie, statt sich dem Vorwurf der Zensur in sachlicher Weise anzunehmen und meine Argumentation anschließend zu widerlegen, es nun vorziehen, mit Drohungen um sich werfen, zeigt doch lediglich, dass Sie meinen Vorwurf offenbar gar nicht widerlegen können. Die darüberhinausgehenden Einschüchterungsversuche eines Mitglieds des Gemeinderates durch Sie, Herr Bürgermeister, in Ihrer Funktion als Oberhaupt von Salach sind ungeheuerlich und ich verbitte mir ein weiteres derartiges Schreiben. Bis dahin sollte es Ihnen vielleicht zu denken geben, wieso ich als Einzelgemeinderat ständig „in gewohnter Manier“, wie Sie schreiben, meine Rechte beim Kommunalamt einfordern oder fragwürdige Entscheidungen von Verwaltung oder Bürgermeister überprüfen lassen muss.
Salach, den 09.05.2021
René Niess (GeR)
Salach Ökologisch Sozial
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